Infos zu den Listenhunden!
Vorab: Auch American Staffordshire-Terrier, Pitbull,
Bullterrier & Co. sind ganz normale Hunde, man braucht
kein "Dompteur" oder "Hundeflüsterer" mit
außergewöhnlichen Fähigkeiten zu sein, um einen solchen
Hund führen zu können. Es sind Hunde mit ihren ganz
individuellen Stärken, Schwächen, Eigenarten und
"Macken", mit denen man sich, wie bei jedem anderen
Hund auch, auseinandersetzen muss.
Nun zum "bürokratischen" Teil:
Es gilt das Landeshundegesetz für Rheinland-Pfalz (bzw. des
Bundeslandes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben). Kurz gefasst
bedeutet das: Sie müssen volljährig und im Vollbesitz ihrer
geistigen und körperlichen Kräfte sein und ein sauberes
Führungszeugnis haben.
Bei der für Sie zuständigen Gemeindeverwaltung müssen Sie
eine Genehmigung für die Haltung eines solchen Hundes
beantragen. Dazu müssen Sie ein berechtigtes Interesse an der
Haltung des Hundes nachweisen. Die Aufnahme eines Hundes
dieser Rassen aus einem Tierheim stellt in der Regel ein
berechtigtes Interesse dar. Eine weitere Voraussetzung ist
eine ausbruchsichere Haltung des Hundes. Ein eventuell
vorhandener Garten müsste daher sicher eingezäunt sein.
Nächster Schritt wäre dann der sog. Sachkundenachweis, den
Sie ablegen müssen. Dieser besteht aus einem theoretischen
Teil und einem praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden
mit einem Fragebogen Ihre Kenntnisse in Sachen Hundehaltung,
Hundeverhalten und ein paar rechtliche Dinge u.ä. abgefragt.
Diese Prüfung ist kein "Hexenwerk", wir helfen
Ihnen gerne bei der Vorbereitung. Im praktischen Teil werden
Sie gemeinsam mit Ihrem Hund geprüft. Es werden einige
Alltagssituationen durchgespielt und Grundgehorsam (Sitz,
Platz, Leinenführigkeit u.ä.) getestet. Grob gesagt wird
geprüft, ob Sie Ihren Hund unter Kontrolle haben und ob sich
Ihr Hund in bestimmten Situationen aggressiv verhält. Auch
bei der Vorbereitung auf diesen Teil der Prüfung sind wir
Ihnen gerne behilflich. Die von uns vermittelten Hunde sind in
der Regel bereits so gut erzogen, dass auch diese Prüfung
keine große Schwierigkeit darstellt. Wir informieren Sie
auch, wo Sie diesen Sachkundenachweis ablegen können.
Letzter, nicht ganz unwichtiger Punkt: das Finanzielle.
Sachkundenachweis: Die Kosten für den
Sachkundenachweis belaufen sich auf ca. 250,- €.
Kastration: Kastriert und gechipt wurde der Hund
bereits im Tierheim, Sie haben keine zusätzlichen Kosten.
Hundesteuer: Die Hundesteuer legt jede Gemeinde
eigenständig fest. Ob Ihre Gemeinde eine erhöhte Steuer für
Listenhunde erhebt, müssen Sie dort selbst
erfragen. Die Regelungen sind hier sehr unterschiedlich.
In
Ludwigshafen selbst zahlen Sie nach Erbringen des
Sachkundenachweises den normalen Hundesteuersatz.
Das Wichtigste zum Schluss: Sie brauchen manchmal ein
"breites Kreuz" und sollten sich nicht darum
kümmern, was andere Leute sagen, denn leider gibt es noch
immer viele unberechtigte Vorurteile gegenüber diesen Hunden
(und ihren Besitzern).
Lassen Sie sich davon nicht beirren, kommen Sie doch mal
vorbei und lernen Sie einen dieser liebenswerten Hunde bei uns
kennen!